Die Erstellung familienpsychologischer Sachverständigengutachten umfasst unter anderem die Beantwortung von Fragestellungen
Die modernen Praxisräume erlauben hierbei fokussierte Einzel- sowie Gruppengespräche und schaffen kindgerechte Erhebungsbedingungen. So können Verhaltensbeobachtungen im Spiel- und Interaktionszimmer erfolgen und auch videographisch begleitet werden.
Der psychologisch-diagnostische Prozess beginnt regelhaft mit der Analyse bestehender Akteninformationen, die eine konzise Aufbereitung erfahren und dem Gutachten als Grundlage vorausgehen. Unter Beachtung der gerichtlichen Beauftragung erfolgen die Ableitung psychologischer Fragestellungen und auch die individuelle Untersuchungsplanung.
Die Erhebung selbst umfasst Termine in der Praxis sowie Hausbesuche und beinhaltet insbesondere Explorationsgespräche mit den Eltern und Kindern. Dabei kann auch die Verwendung von psychologischer Testdiagnostik, die strenge Gütekriterien zu erfüllen hat, angezeigt sein. Der Begutachtungsprozess erstreckt sich zudem über freie und/oder strukturierte (videogestützte) Interaktionsbeobachtungen sowie ergänzende fremdanamnestische Erhebungen. Diese -nur beispielhaft benannten- Begutachtungselemente erlauben schließlich zur Datenauswertung und zur fundierten Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung.
Dabei finden die 2015 formulierten und 2019 erweiterten Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht selbstverständlich handlungsleitende Berücksichtigung.
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