Tätigkeitsprofil

Familienpsychologische Gutachten

Die Erstellung familienpsychologischer Sachverständigengutachten umfasst unter anderem die Beantwortung von Fragestellungen

    • zum Aufenthaltsbestimmungs- sowie Umgangsrecht
    • zur elterlichen Erziehungsfähigkeit
    • zur Abklärung und Kompensation etwaiger Hilfebedarfe
    • zur Kindeswohlgefährdung
    • zu Rückführungen von Kindern aus Pflegeverhältnissen
    • zur Möglichkeit lösungsorientierter Entscheidungsfindungen

Die modernen Praxisräume erlauben hierbei fokussierte Einzel- sowie Gruppengespräche und schaffen kindgerechte Erhebungsbedingungen. So können Verhaltensbeobachtungen im Spiel- und Interaktionszimmer erfolgen und auch videographisch begleitet werden.
Der psychologisch-diagnostische Prozess beginnt regelhaft mit der Analyse bestehender Akteninformationen, die eine konzise Aufbereitung erfahren und dem Gutachten als Grundlage vorausgehen. Unter Beachtung der gerichtlichen Beauftragung erfolgen die Ableitung psychologischer Fragestellungen und auch die individuelle Untersuchungsplanung.

Die Erhebung selbst umfasst Termine in der Praxis sowie Hausbesuche und beinhaltet insbesondere Explorationsgespräche mit den Eltern und Kindern. Dabei kann auch die Verwendung von psychologischer Testdiagnostik, die strenge Gütekriterien zu erfüllen hat, angezeigt sein. Der Begutachtungsprozess erstreckt sich zudem über freie und/oder strukturierte (videogestützte) Interaktionsbeobachtungen sowie ergänzende fremdanamnestische Erhebungen. Diese -nur beispielhaft benannten- Begutachtungselemente erlauben schließlich zur Datenauswertung und zur fundierten Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung. 

Dabei finden die 2015 formulierten und 2019 erweiterten Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht selbstverständlich handlungsleitende Berücksichtigung.

Aussagepsychologische Gutachten

Im Rahmen der aussagepsychologischen Gutachtenerstellung werden in Frage stehende körpernahe Ereignisse anhand eines hypothesengeleiteten Prüfverfahrens auf ihre Glaubhaftigkeit hin untersucht. Die Gesamtbeurteilung umschließt hierbei neben der Beurteilung der Aussagetüchtigkeit und der merkmalsorientierten Inhaltsanalyse auch die Durchführung motivanalytischer Erörterungen und die Berücksichtigung der Aussagegenese.
 
Zum Begutachtungsverlauf gehören nach einer dezidierten Aktenanalyse in der Regel eine allgemeine Anamnese sowie eine sachverhaltsbezogene Exploration. In Abhängigkeit von etwaigen Fallbesonderheiten können auch eine Fremdanamnestik und eine Persönlichkeits- bzw. Leistungsdiagnostik erforderlich sein.
 
Der gesamte Prüfprozess erfolgt dabei unter fortwährender Beachtung der im BGH-Urteil vom 30.07.1999 festgelegten Mindestanforderungen an die Erstellung von Glaubhaftigkeitsgutachten.

Fachpraxis Kadkhodaey

Altenwall 20
28195 Bremen

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag
09.00 – 16.00 Uhr

Kontakt

Telefon: 0421 322 55 740
E-Mail: info@frg-bremen.de